- Spielwertung gegen Grieben rückgängig gemacht
Vorgesehene Spielwertung gegen den FSV zurück genommen
Havelberg (pr). Vor einigen Tagen wurde in der Presse veröffentlicht, dass das Spiel FSV Havelberg I gegen SV Grieben I, das 10:0 für den FSV endete, mit 3:0 für Grieben gewertet werden soll. Der FSV wollte diese Sportgerichtsentscheidung des KFV Altmark Ost nicht hinnehmen, doch es sollte vor dem Pokalendspielwochenende keine Unruhe erzeugt werden. Daher gab es auch keine Stellungnahme des FSV Havelberg in der Zeitung. Zunächst wollte der FSV fristgerecht am Dienstag nach Pfingsten beim Sportgericht des Fußballverbandes Sachsen-Anhalt Berufung gegen die Entscheidung des Kreisfachverbandes einlegen.
Worum ging es nun eigentlich inhaltlich ? Ein Havelberger Herrenspieler hatte aufgrund einer Roten Karte eine Sperre von drei Spielen erhalten. Mit dem gewerteten 3:0 des FSV gegen Saxonia Tangermünde II (nicht angetreten) waren die drei Spiele Sperre des FSV-Spielers abgelaufen, so dass dieser Spieler im letzten Punktspiel gegen Grieben wieder zum Einsatz kam. Für den FSV überraschend kam dann die Entscheidung des KFV-Sportgerichts der Spielwertung für Grieben aufgrund des Einsatzes eines unberechtigten Havelberger Spielers.
Um auch für die Zukunft Klarheit zu haben, sollte nun gegen die Entscheidung des KFV Berufung beim FSA eingelegt werden. Insbesondere der § 37 Nr. 7 der Rechts- und Verfahrensordnung des FSA wurde hierfür als Grundlage gesehen. In diesem Paragraph heißt es: ... Auf Spielsperren nach einzelnen Pflichtspieltagen sind alle Spiele nicht anzuerkennen, die ohne Wertung bleiben. ...
Im Umkehrschluss wäre also anzunehmen, dass Spiele, die gewertet wurden, auch beim Absitzen der Roten Karte angerechnet werden.
Zum Einlegen dieser Berufung kam es nun nicht mehr, da KFV-Präsident Werner Meinschien bereits am Dienstagvormittag den FSV telefonisch informierte, dass die Spielwertung zurück genommen wird und der KFV sich für die falsche Sportgerichtsentscheidung entschuldigt.